Urteil des Monats Mai 2018
Finanzamt kassiert doppelt – Zinsen von 6% auf Steuernachzahlungen wahrscheinlich verfassungswidrig
Seit 1961 werden gem. §§ 233a, 238 AO Steuernachzahlungen mit 6% (0,5% pro Monat) verzinst. Dies kann je nach Zeitraum sehr teuer werden – und in Zeiten von staatlich verordneten Niedrigzinsen auch sehr ungerecht. Dies sieht auch der 9.Senat des Bundesfinanzhofs in einem aktuellen Verfahren so (BFH Beschluss v. 25.04.2018 Az. IX B 21/18). Der Bundesfinanzhof hat ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert.
Das Bundesverfassungsgericht wird nunmehr entscheiden, ob diese Regelung noch mit der Verfassung übereinstimmt. In der Praxis bedeutet dies, alle Zinsbescheide nunmehr sicherheitshalber mit dem Einspruch anzufechten und somit offen zuhalten. Es sollte unter Hinweis auf den o.g. Beschluss des BFH Aussetzung der Vollziehung beantragt werden bis zur Entscheidung des BVerfG.
Praxis-Tipp: bei einer Verzinsung von Nachzahlungen ab jetzt immer Einspruch einlegen – unter Angabe o.g. BFH-Beschlusses. Egal in welcher Steuer!