Seit 1961 werden gem. §§ 233a, 238 AO Steuernachzahlungen mit 6% (0,5% pro Monat) verzinst. Dies kann je nach Zeitraum sehr teuer werden – und in Zeiten von staatlich verordneten Niedrigzinsen auch sehr ungerecht.
Das höchste deutsche Zivilgericht hat sich in einem Urteil vom 27.10.2015 (BGH, AZ: VI ZR 23/15) mit einem Schadensereignis unter Beteiligung von zwei Hunden beschäftigen dürfen. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: